Conference / meeting document

Journal der 1090. Plenarsitzung des Ständigen Rates

Journal der 1090. Plenarsitzung des Ständigen Rates

Bericht des Leiters der OSZE-Mission in Serbien. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1199 über die Verlängerung des Mandats der Sonderbeobachter-mission der OSZE in der Ukraine (Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 1; Russische Föderation, interpretative Erklärung 2; Niederlande – Europäische Union, interpretative Erklärung 3; Kanada, interpretative Erklärung 4; Ukraine, interpretative Erklärung 5). Fortgesetzte Aggression gegen die Ukraine und anhaltende Verletzungen der OSZE-Prinzipien und -Verpflichtungen durch die Russische Föderation. Die Lage in der Ukraine und die Notwendigkeit, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen. Entführung und widerrechtliches Festhalten ukrainischer Staatsbürger durch die Russische Föderation. Drohungen gegen die politische Opposition und unabhängige Stimmen in der Russischen Föderation. Gesetz zu Nichtregierungsorganisationen in Kasachstan. Strafverfahren gegen Mitglieder der Islamischen Partei der Wiedergeburt Tadschikistans (IPWT). Folter durch militärisches Personal der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Rechte von Kindermigranten in der Europäischen Union. Die Todesstrafe in Belarus. Bericht über die Tätigkeit des Amtierenden Vorsitzenden. Verabschiedung des Ständigen Vertreters Afghanistans bei der OSZE, Botschafter A. Erfani. Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union (Auswärtige Angelegenheiten) zu Belarus. Präsidentschaftswahl in Österreich am 24. April 2016.

Datum:
Quelle:
Permanent Council
Herausgeber:
Organization for Security and Co-operation in Europe
Unsere Arbeit:
Bekämpfung des Terrorismus, Konfliktverhütung und Konfliktlösung, Wahlen, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit
InfoInfo

Haftungsausschluss

Die in diesem Dokument geäußerten Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und sonstigen Informationen werden nicht von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vertreten oder notwendigerweise gebilligt, es sei denn, die OSZE wird ausdrücklich als Autor dieses Dokuments genannt.